Die Kosten der Osteopathie-Behandlung werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Private Krankenkassen
Private Krankenkassen erstatten die erbrachten Leistungen in der Regel vollständig.
Gesetzliche Krankenkassen
Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig Kosten der Behandlung. Lesen Sie hier über die Kostenübernahme der gesetzlicher Krankenkassen.
Individuelle Vereinbarung
Bitte scheuen Sie sich nicht, sich bei Fragen über die Höhe des Honorars vor der Behandlung mit mir in Verbindung zu setzen!